13.12.2015

Nachtrag

Heute erreichte mich ein Schreiben eines gewissen Herrn M.Z. Dieses war auch Auslöser, dass der Name in meinem ersten Post abgeändert werden musste.

In diesem Schreiben wurde ich dazu aufgefordert, den gesamten Post zu löschen. Leider werde ich diesem Bitten nicht nachkommen können. Eine Unkenntlichmachung des Namens ist eine hinnehmbare Maßnahme. Wenn es zu Namensgleichungen kommen sollte (wie es offenbar in diesem Fall passiert ist), tut es mir leid. Jedoch bitte ich zu beachten, dass dies immer wieder vorkommen kann; selbst mit meinem Namen.
Ich könnte auch ein anerkannter Photograph oder ein Professor an einer Berliner Hochschule sein. Trotzdem gehe nicht auf jene Personen zu und fordere diese auf, ihre Internetpräsenz zu beschneiden.

In diesem Sinne Herr M.Z.: Nein, der Post wird nicht gelöscht, die vorgenommene Änderung ist ausreichend. Eine Frist von gerade einmal drei Tagen ist zudem auch nach deutscher Rechtssprechung deutlich zu kurz. Allein für den Postweg müssen wenigstens zwei Arbeitstage gerechnet werden. Zusätzlich ist eine angemessene Reaktionszeit einzurechnen. Dieser eine verbleibende Arbeitstag genügt dem jedoch nicht.

Sollten Sie dennoch das Verlangen haben, gegen meinen Blog oder mich als Person vorgehen zu wollen, freue ich mich darauf, von Ihrem Anwalt zu lesen, insbesondere wie Sie den Vorwurf des Betruges begründen möchten.

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